Rechtsanwälte Köker und Stodte
Bielefeld Sennestadt
☎ 05205 20094

Kostenlos können wir nicht für Sie arbeiten.

Unsere Gebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben. In zivilrechtlichen Angelegenheiten werden sie nach dem sogenannten Streitwert bemessen.

Es besteht ggf. die Möglichkeit, mit uns eine Gebührenvereinbarung zu treffen, auf deren Grundlage unsere Tätigkeit nach Zeitaufwand abgerechnet werden kann.

Falls Sie nur ein geringes Einkommen, z. B. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, beziehen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe , Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Abhängig von Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt dann in Betracht, dass unsere Kosten aus der Staatskasse übernommen werden und Sie lediglich den wirtschaftlichen Verhältnisssen angepasste Ratenzahlungen an die Staatskasse leisten müssen oder gänzlich von der Verpflichtung zur Kostentragung befreit werden. Auch hierzu beraten wir Sie natürlich gern.

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