Rechtsanwälte Köker und Stodte in Bielefeld Sennestadt

Kostenlos können wir nicht für Sie arbeiten.

Unsere Gebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben. In zivilrechtlichen Angelegenheiten werden sie nach dem sogenannten Streitwert bemessen.

Es besteht ggf. die Möglichkeit, mit uns eine Gebührenvereinbarung zu treffen, auf deren Grundlage unsere Tätigkeit nach Zeitaufwand abgerechnet werden kann.

Falls Sie nur ein geringes Einkommen, z. B. Arbeitslosengeld I oder II bzw. Bürgergeld beziehen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Abhängig von Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt dann in Betracht, dass unsere Kosten aus der Staatskasse übernommen werden und Sie lediglich den wirtschaftlichen Verhältnisssen angepasste Ratenzahlungen an die Staatskasse leisten müssen oder gänzlich von der Verpflichtung zur Kostentragung befreit werden. Auch hierzu beraten wir Sie natürlich gern.